ORGANISATION UND KOSTEN Ärztliche Verordnung Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten - eine medizinische Diagnose - die Anzahl der Behandlungseinheiten Verrechnung der Behandlungskosten Die Physiotherapeutinnen haben keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als Wahltherapeutin und ersuchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Kostenersatz gemäß dem Kassentarif an. Zahlungsmodus Die Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren: - Barzahlung - Zahlung mit Erlagschein